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Konvergenzkriterien

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Konvergenzkriterien
Die Euro-Teilnehmerländer haben sich im Maastrichter Vertrag (1991) zu folgendem verpflichtet:
- die Preissteigerungsrate (Inflationsrate) darf nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über der Preissteigerungsrate der drei stabilsten Mitgliedsstaaten liegen
- Die Neuverschuldung darf 3% des Bruttoinlandsproduktes nicht übersteigen
- Die Gesamtverschuldung (öffentlicher Schuldenstand) darf nicht über 60% des Bruttoinlandsproduktes liegen
- Der durchschnittliche langfristige Nominalzins darf den entsprechenden Zinssatz der drei preisstabilsten Länder nicht um mehr als 2 Prozentpunkte übersteigen
Diese Kriterien wurden ausgewählt, um einen wirtschaftlichen Gleichlauf der Teilnehmerstaaten zu überprüfen.
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