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Organe und Instrumente der Europäischen Zentralbank


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Aufgaben

Instrumente

Konvergenzkriterien




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Konvergenzkriterien

Die Euro-Teilnehmerländer haben sich im Maastrichter Vertrag (1991) zu folgendem verpflichtet:

  • die Preissteigerungsrate (Inflationsrate) darf nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über der Preissteigerungsrate der drei stabilsten Mitgliedsstaaten liegen
  • Die Neuverschuldung darf 3% des Bruttoinlandsproduktes nicht übersteigen
  • Die Gesamtverschuldung (öffentlicher Schuldenstand) darf nicht über 60% des Bruttoinlandsproduktes liegen
  • Der durchschnittliche langfristige Nominalzins darf den entsprechenden Zinssatz der drei preisstabilsten Länder nicht um mehr als 2 Prozentpunkte übersteigen

Diese Kriterien wurden ausgewählt, um einen wirtschaftlichen Gleichlauf der Teilnehmerstaaten zu überprüfen.